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Rewarble AML-Richtlinie

Erfahren Sie mehr über die AML- und CTF-Maßnahmen von Centiward B.V. in den Niederlanden. Unsere Richtlinie umfasst strenge KYC- und CDD-Verfahren sowie Monitoring zum Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Rewarble AML-Richtlinie

Centiward B.V., ein Unternehmen mit Sitz in Eindhoven, Niederlande, verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen rechtswidrigen Transaktionen. Zur Einhaltung der niederländischen Gesetzgebung hat das Unternehmen ein risikobasiertes Programm zur Geldwäschebekämpfung etabliert.

AML, CTF, PEPs

Um die Einhaltung der Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) und Terrorismusfinanzierung (Counter-Terrorist Financing, CTF) sicherzustellen, hat die Geschäftsleitung einen Geldwäschebeauftragten (Anti-Money Laundering Compliance Officer, AMLCO) ernannt. Dieser Beauftragte ist für die Einführung und Aufrechterhaltung des risikobasierten Programms zur Geldwäschebekämpfung im Unternehmen verantwortlich. Bei Centiward B.V. ist es eine verbindliche Anforderung, dass alle Mitarbeitenden über ihre Pflichten in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert sind.

Centiward B.V. legt im Rahmen unserer AML-Richtlinie zudem besonderen Wert auf die Identifizierung von „politisch exponierten Personen“ (Politically Exposed Persons, PEPs). PEPs sind Personen, die im In- oder Ausland derzeit oder in der Vergangenheit wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder bekleidet haben, was ihnen potenziell Zugang zu erheblichen staatlichen Mitteln sowie die Macht zur Beeinflussung regulatorischer Vorgaben verleihen kann. Durch dieses Potenzial besteht bei ihnen ein erhöhtes Risiko für eine Verstrickung in Korruption oder Geldwäsche.

Von den Mitarbeitenden von Centiward B.V. wird erwartet, dass sie die im Handbuch dargelegten Verfahren kennen und strikt einhalten. Die Umsetzung dieses risikobasierten Programms zur Geldwäschebekämpfung (AML), des Programms zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (CTF) und der Richtlinie zu „politisch exponierten Personen“ (PEPs) belegt Centiwards kontinuierliches Engagement, Geldwäsche zu verhindern und zu unterbinden, dass finanzielle Mittel für terroristische Aktivitäten missbraucht werden.

Risikobasiertes KYC und CDD

Die in der AML-Richtlinie angewendeten Verfahren sind allgemein als „Know Your Customer“ (KYC) bzw. „Customer Due Diligence“ (CDD) bekannt. Sie stellen einen unverzichtbaren Bestandteil eines jeden Finanzinstituts dar, bei dem es entscheidend ist, die Identität von Kundinnen und Kunden zu überprüfen sowie deren Finanztransaktionen nachzuvollziehen und zu überwachen. KYC und CDD dienen nicht nur der Feststellung der Identität von Kundinnen und Kunden, sondern auch der fundierten Erfassung ihres Risikoprofils.

Basierend auf unserer Risikobewertung kommen für unterschiedliche Arten von Transaktionen und Kundinnen und Kunden verschiedene Sorgfaltsstufen zur Anwendung. Bei Transaktionen mit geringerem Risiko kann ein vereinfachtes KYC-Verfahren angewendet werden, wohingegen Transaktionen mit höherem Risiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen erfordern. Dieser risikobasierte Ansatz garantiert angemessene Sicherheitsvorkehrungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Prozesseffizienz.

Bei wiederholten Vorgängen wendet Centiward B.V. entsprechende KYC-Verfahren basierend auf der ermittelten Risikostufe an. Zudem legt Centiward B.V. als Bestandteil unseres risikobasierten Ansatzes zur Geldwäschebekämpfung Transaktionslimits pro Kunde fest.

Monitoring

Centiward B.V. führt sowohl ein automatisiertes als auch ein manuelles Transaktionsmonitoring durch und behält sich das Recht vor, bei verdächtigen Transaktionen gemäß der AML-Richtlinie einzugreifen. Transaktionen können vorübergehend gestoppt werden, und Kundinnen und Kunden können auf Basis unserer Risikobewertung aufgefordert werden, zusätzliche Nachweise zu ihrer Identität einzureichen. Sollten Kundinnen oder Kunden die gemäß der AML-Richtlinie verlangten Unterlagen nicht beibringen können, wird der Zugriff auf den Dienst verwehrt und die Transaktionen werden ausgesetzt.

Sprache

Diese Richtlinie ist in mehreren Sprachen verfügbar. Sollte eine Übersetzung von der englischen Version abweichen, ist stets die englische Fassung maßgeblich.